Einzelgenehmigungen
nach § 13 EG-FGV
Sie sind Hersteller oder Importeur von einzelnen Nutzfahrzeugen, Personenkraftwagen oder Anhängern? Sie vervollständigen Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt? Für die Erstellung einer Genehmigung für diese Fahrzeuge ist die KÜS Technik GmbH Ihr zuverlässiger Partner!
Im Einzelgenehmigungsverfahren werden Sie von unseren unterschriftsberechtigten Ingenieuren für das Gesamtfahrzeug betreut. Diese erstellen die notwendigen Gutachten und Dokumentationen, welche für die Genehmigung Ihres Fahrzeugs benötigt werden.
nach § 21 StVZO
Seit 2019 sind nach Bundesratsentscheidung vom Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste berechtigt, Gutachten nach Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zu erstellen. Diese können bei Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren, zum erneuten in Verkehr bringen benötigt werden. Auch bei der Begutachtung von Importfahrzeugen ist das Gutachten nach § 21 vorgeschrieben. Diese Fahrzeuge sind oft nicht nach europäischem Recht geprüft und nach den in Europa geltenden einheitlichen Voraussetzungen genehmigt. Beispiel hierfür wäre etwa die Beleuchtungs- und Signalanlage von aus den USA importierten Fahrzeugen.
Bei sehr aufwendigen Tuningmaßnahmen und Erweiterungen des Verwendungsbereichs von Prüfzeugnissen, durch welche die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, ist ebenfalls ein entsprechendes Gutachten nach Paragraph 21 notwendig, um den Betrieb des Fahrzeugs wieder zu ermöglichen. Das beinhaltet vor allem Kombinationen von technischen Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Beispielhaft hierfür können eine Tieferlegung des Fahrzeugaufbaus in Verbindung mit größeren Abweichungen der Rad-/Reifenkombination sein.
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