ABE
Allgemeine Betriebserlaubnisse für Fahrzeugteile
Sie benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Typen nach nationalem Recht (§§ 20, 22 StVZO)? Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach erfolgter Prüfung erteilt.
Wir führen die erforderlichen Prüfungen durch. Beispielsweise erstellen wir gemäß § 22 StVZO das Gutachten zur Erteilung der ABE für Teile, die eine technische Einheit bilden und für solche, die im Genehmigungsverfahren selbstständig behandelt werden. Dies sind beispielsweise:
- Sonderräder
- Distanzscheiben (Spurverbreiterung)
- Fahrwerksänderungen
- Austauschfederbeine
- Fußrasten
- Luftleiteinrichtungen
- usw.
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